Wölzower Weg 25 - 19243 Wittenburg - Telefon: 03 88 52 - 5 30 29 - Telefax: 03 88 52 - 5 30 36
Verkaufs- und Lieferbedingungen
1.Allgemeine Gültigkeit
Für alle Geschäfte, die sich aus Angebot, Verkauf und Lieferung unserer Waren und Leistungen ergeben gelten ausschließlich die nachfolgenden
Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nur nach schriftlicher Bestätigung anerkannt.
2.Vertragsbedingungen, Angebote und Bestellannahme
Sämtliche Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Bestellungen gelten erst bei schriftlicher Bestätigung als angenommen. Nebenabreden und
Änderungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Preisstellung und Zahlung
Die Preise verstehen sich in EURO ohne MwSt., für eine Lieferung ab Werk, ausschließlich Verpackung ohne Montage und ohne Inbetriebnahme. Die
Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen, abzüglich 2% Skonto, oder innerhalb von 21 Tagen netto. Rechnungen für Serviceleistungen sind
sofort zahlbar ohne jeglichen Abzug. Die Beverage Engineering GmbH behält sich vor, bei technischer Detailklärung, auch nach Bestätigung,
Veränderungen im Lieferumfang nach Rücksprache vorzunehmen, sofern dies technisch zwingend erforderlich ist. Sich daraus ergebene Kosten sind
vom Kunden zu tragen, sofern die Beverage Engineering GmbH die Gründe, welche die Änderung des Lieferumfanges notwendig machen, nicht zu
vertreten hat.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank in Rechnung zu stellen. Das Recht des Auftraggebers zur Zurückhaltung oder Aufrechnung der Zahlung ist ausgeschlossen,
es sei denn, Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig anerkannt.
4.Lieferfristen
Lieferfristen gelten stets als voraussichtlich, auch wenn dies nicht besonders erwähnt ist. Bei Lieferverzug ist vom Käufer eine angemessene Nachfrist
zu setzen. Materialmangel, Lieferverzug unserer Lieferanten, Streiks, Betriebsstörungen sowie höhere Gewalt jeder Art entbinden uns für die Dauer
des Hindernisses von der Lieferverpflichtung und -erfüllung. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind
ausgeschlossen.
5.Verpackung und Versand
Soweit keine besonderen Vereinbarungen vorliegen, wählen wir eine angemessene Einwegverpackung. Eine Rücknahme ist grundsätzlich
ausgeschlossen. Die Berechnung erfolgt zum Selbstkostenpreis. Der Versand geschieht stets auf Gefahr des Abnehmers. Falls keine besondere
Versandart vorgeschrieben ist, erfolgt die Wahl durch uns nach bestem Ermessen und ohne Gewähr auf billigste Beförderung.
6.Mängelrügen
Mängelrügen sind innerhalb von 14 Tagen nach Empfang schriftlich zu erheben. Versteckte Fehler sind unverzüglich nach Feststellung, jedoch
spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Gefahrenübergang schriftlich zu rügen. Bei jeder Beanstandung muss dem Auftragnehmer Gelegenheit zur
Prüfung und Nacharbeitung gegeben werden. Bei berechtigten Mängeln wird voller Materialersatz geleistet. Folgeschäden sind ausgeschlossen.
7.Rücklieferung/ Rücknahme
Rücklieferungen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Beverage Engineering GmbH vorgenommen werden. Wir behalten uns das Recht
der Annahmeverweigerung vor. Bei Rücknahme von lagerhaltigen Waren berechnen wir Rücklagerungskosten von 10% des Warenwertes. Mindestens
aber € 12,50 pro Vorgang. Eine Gutschrift wird nach Gutbefund der zurückgegebenen Ware erteilt. Ware die speziell nach Kundenvorgang in Auftrag
gegeben worden ist,
kann grundsätzlich nicht zurückgenommen werden.
8. Garantie für Maschinen und Anlagen
Dauer: 6 Monate, 8 Std. pro Tag, 5 Tage pro Woche auf nachgewiesene Material- und Herstellungsfehler, jedoch spätestens 8 Monate nach
Auslieferung. Die Gewährleistung setzt voraus, dass Montage, Inbetriebnahme und Probelauf unter Aufsicht von Fachpersonal der Beverage
Engineering GmbH durchgeführt wird. Bei berechtigten Garantieansprüchen wird voller Materialersatz geleistet. Transport- und Montagekosten sind
ausgeschlossen. Folgeschäden sind in jedem Falle ausgeschlossen. Verschleißteile des normalen Betriebes fallen nicht unter die Garantie, da sie
einem natürlichen Verschleiß unterliegen und nur eine begrenzte Lebensdauer haben. Für die Technologie einer gebrauchten Maschine wird keine
Garantie übernommen, da es sich in jedem Fall um eine konstruktionsbedingte Größe des Herstellers handelt.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum der Beverage
Engineering GmbH. Unser Eigentumsvorbehalt erlischt auch nicht im Falle eines Wiederverkaufs oder Vermischung. Der Abnehmer tritt uns bei
Auftragserteilung im Voraus das Eigentumsrecht an den wiederverkauften Gütern ab. Die Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfändet
nach sicherungshalber übereignet werden. Der Abnehmer hat uns unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn Dritte an der verkauften Ware
Rechte geltend machen wollen.
10.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle beiderseitigen Rechte und Pflichten, die sich aus dem Rechtsgeschäft ergeben, ist Wittenburg. Für alle
ausländischen Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit einzelne Punkte dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen nichtig sind,
bleiben die übrigen Punkte rechtswirksam.