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Verkaufs- und Lieferbedingungen
1.Allgemeine Gültigkeit Für alle Geschäfte, die sich aus Angebot, Verkauf und Lieferung unserer Waren und Leistungen ergeben gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nur nach schriftlicher Bestätigung anerkannt. 2.Vertragsbedingungen, Angebote und Bestellannahme Sämtliche Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Bestellungen gelten erst bei schriftlicher Bestätigung als angenommen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. 3. Preisstellung und Zahlung Die Preise verstehen sich in EURO ohne MwSt., für eine Lieferung ab Werk, ausschließlich Verpackung ohne Montage und ohne Inbetriebnahme. Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen, abzüglich 2% Skonto, oder innerhalb von 21 Tagen netto. Rechnungen für Serviceleistungen sind sofort zahlbar ohne jeglichen Abzug. Die Beverage Engineering GmbH behält sich vor, bei technischer Detailklärung, auch nach Bestätigung, Veränderungen im Lieferumfang nach Rücksprache vorzunehmen, sofern dies technisch zwingend erforderlich ist. Sich daraus ergebene Kosten sind vom Kunden zu tragen, sofern die Beverage Engineering GmbH die Gründe, welche die Änderung des Lieferumfanges notwendig machen, nicht zu vertreten hat. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in Rechnung zu stellen. Das Recht des Auftraggebers zur Zurückhaltung oder Aufrechnung der Zahlung ist ausgeschlossen, es sei denn, Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig anerkannt. 4.Lieferfristen Lieferfristen gelten stets als voraussichtlich, auch wenn dies nicht besonders erwähnt ist. Bei Lieferverzug ist vom Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Materialmangel, Lieferverzug unserer Lieferanten, Streiks, Betriebsstörungen sowie höhere Gewalt jeder Art entbinden uns für die Dauer des Hindernisses von der Lieferverpflichtung und -erfüllung. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. 5.Verpackung und Versand Soweit keine besonderen Vereinbarungen vorliegen, wählen wir eine angemessene Einwegverpackung. Eine Rücknahme ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Berechnung erfolgt zum Selbstkostenpreis. Der Versand geschieht stets auf Gefahr des Abnehmers. Falls keine besondere Versandart vorgeschrieben ist, erfolgt die Wahl durch uns nach bestem Ermessen und ohne Gewähr auf billigste Beförderung. 6.Mängelrügen Mängelrügen sind innerhalb von 14 Tagen nach Empfang schriftlich zu erheben. Versteckte Fehler sind unverzüglich nach Feststellung, jedoch spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Gefahrenübergang schriftlich zu rügen. Bei jeder Beanstandung muss dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung und Nacharbeitung gegeben werden. Bei berechtigten Mängeln wird voller Materialersatz geleistet. Folgeschäden sind ausgeschlossen. 7.Rücklieferung/ Rücknahme Rücklieferungen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Beverage Engineering GmbH vorgenommen werden. Wir behalten uns das Recht der Annahmeverweigerung vor. Bei Rücknahme von lagerhaltigen Waren berechnen wir Rücklagerungskosten von 10% des Warenwertes. Mindestens aber € 12,50 pro Vorgang. Eine Gutschrift wird nach Gutbefund der zurückgegebenen Ware erteilt. Ware die speziell nach Kundenvorgang in Auftrag gegeben worden ist, kann grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. 8. Garantie für Maschinen und Anlagen Dauer: 6 Monate, 8 Std. pro Tag, 5 Tage pro Woche auf nachgewiesene Material- und Herstellungsfehler, jedoch spätestens 8 Monate nach Auslieferung. Die Gewährleistung setzt voraus, dass Montage, Inbetriebnahme und Probelauf unter Aufsicht von Fachpersonal der Beverage Engineering GmbH durchgeführt wird. Bei berechtigten Garantieansprüchen wird voller Materialersatz geleistet. Transport- und Montagekosten sind ausgeschlossen. Folgeschäden sind in jedem Falle ausgeschlossen. Verschleißteile des normalen Betriebes fallen nicht unter die Garantie, da sie einem natürlichen Verschleiß unterliegen und nur eine begrenzte Lebensdauer haben. Für die Technologie einer gebrauchten Maschine wird keine Garantie übernommen, da es sich in jedem Fall um eine konstruktionsbedingte Größe des Herstellers handelt. 9. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum der Beverage Engineering GmbH. Unser Eigentumsvorbehalt erlischt auch nicht im Falle eines Wiederverkaufs oder Vermischung. Der Abnehmer tritt uns bei Auftragserteilung im Voraus das Eigentumsrecht an den wiederverkauften Gütern ab. Die Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfändet nach sicherungshalber übereignet werden. Der Abnehmer hat uns unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn Dritte an der verkauften Ware Rechte geltend machen wollen. 10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswirksamkeit Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle beiderseitigen Rechte und Pflichten, die sich aus dem Rechtsgeschäft ergeben, ist Wittenburg. Für alle ausländischen Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit einzelne Punkte dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen nichtig sind, bleiben die übrigen Punkte rechtswirksam.
AGB